Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (10 Jahre) unwiderruflich gelöscht. Ihre Daten gebe ich nicht ohne Ihre Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung.
Ich verarbeite die Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
1. Im Rahmen dieses Vertrages werden personenbezogene Daten der Patientin wie auch der
Kinder von der Hebamme erhoben, verarbeitet und genutzt. Diese Daten werden in
elektronischer und nicht elektronischer Form gespeichert. Neben Angaben zur Person und
sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger usw.) gehören hier insbesondere die für die
Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Der Umgang mit diesen Daten erfolgt
lediglich in dem Umfang, soweit es für die Erbringung, Abrechnung, Dokumentation und
Archivierung gemäß der Berufsordnung Bayern in der jeweils gültigen
Fassung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die
Hebamme erfüllt die Voraussetzungen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten
entsprechend Art. 9 Abs. 3 DSGVO.
2. Die Daten werden grundsätzlich nur an Dritte übermittelt, wenn die Patientin einwilligt oder
hierfür eine gesetzliche Grundlage / Verpflichtung besteht, was insbesondere in folgenden
Konstellationen der Fall ist:
2.1 Die Hebamme unterliegt auch gegenüber anderen, an der Behandlung beteiligten
Personen (z.B. Ärztinnen / Ärzte) der Schweigepflicht. Die medizinisch erforderlichen
Daten wird die Hebamme jedoch mit diesen Personen austauschen, sofern die
Patientin hiermit einverstanden ist oder eine Notsituation es erfordert, insbesondere,
wenn die Patientin nicht ansprechbar und weitere Hilfe dringlich ist.
2.2 Die Abrechnung mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, insbesondere den
Krankenkassen, erfolgt direkt diesen gegenüber mittels elektronischer
Datenübertragung gemäß §§ 301a Abs. 1, 302 Abs. 1 SGB V.
Entsprechendes gilt für die Abrechnung gegenüber der Versicherten selbst.
3. Die Daten der Versicherten werden solange gespeichert, bis die hebammenhilfliche Betreuung
abgeschlossen und abgerechnet ist. Nach Abschluss der hebammenhilflichen Betreuung
entstehen steuer- und berufsrechtliche Aufbewahrungspflichten für die Hebamme. In beiden
Fällen müssen entsprechende Nachweise mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden. Für die
Aufbewahrungsdauer der Behandlungsunterlagen gilt § 5 Abs. 4.
4. Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, hat die Versicherte ein Recht auf Auskunft (Art.15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 18 DSGVO). Die Versicherte wird darauf hingewiesen, dass im Fall der Verweigerung der Datenverarbeitung eine Erfüllung des Behandlungsvertrages unter Umständen nicht möglich ist. Für diesen Fall besteht kein Anspruch auf Erfüllung der in diesem Vertrag vereinbarten Leistungen. Darüber hinaus kann der Versicherten gegebenenfalls ein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung (Art. 21 DSGVO) zustehen. Den Widerspruch kann die Versicherte jederzeit formlos gegenüber der Hebamme erklären. Die Versicherte hat zudem gemäß Art. 77 DSGVO die Möglichkeit, Beschwerden bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde zu erheben.
5. Kommunikation über WhatsApp Business
Im Rahmen der Betreuung besteht die Möglichkeit, über WhatsApp Business mit mir in Kontakt zu treten. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass dieser Kommunikationsweg nicht den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in vollem Umfang entspricht. Insbesondere erfolgt die Datenverarbeitung durch den Diensteanbieter außerhalb der Europäischen Union, wodurch sich Risiken für die Vertraulichkeit und Sicherheit Ihrer personenbezogenen Daten ergeben können.
Die Nutzung von WhatsApp erfolgt ausschließlich auf Ihre ausdrückliche Initiative hin. Wenn Sie mich über WhatsApp kontaktieren und mir ein konkretes Anliegen mitteilen, werte ich dies als Einwilligung zur Kommunikation über diesen Dienst in Bezug auf dieses Anliegen. Bitte beachten Sie, dass Sie jederzeit auf datenschutzkonformere Kommunikationswege ausweichen können. Für sensible oder vertrauliche Informationen empfehle ich die Kontaktaufnahme per Telefonanruf oder SMS.
Geltungsbereich
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die vertraglichen Beziehungen der Hebamme Sophia Dörflinger und der Leistungsempfängerin.
Rechtsverhältnis und Haftung
Die Rechtsbeziehungen zwischen der Hebamme Sophia Dörflinger und der Leistungsempfängerin sind privatrechtlicher Natur.
Umfang der Leistungen
(1) Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV- Spitzenverband abgeschlossen wurde.
(2) Bei Selbstzahlerinnen richtet sich das Leistungsangebot nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes, in dem die Leistung erbracht wird.
(3) Nicht Gegenstand der Leistungen ist die Leistungen der von den Hebammen hinzugezogenen Ärzte bzw. Krankentransporte. Leistungen hinzu gezogener Ärzte oder Krankentransporte werden von diesen gesondert berechnet.
(4) Für vereinbarte Termine, die von der Leistungsempfängerin nicht eingehalten werden und die nicht spätestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, stellt die Hebamme die entgangene Vergütung der Leistungsempfängerin in Rechnung.
Zeitnaher Hausbesuch nach der Geburt
(1) Die Hebamme ist nach der Entbindung innerhalb von 12 Stunden über die Geburt Ihres Kindes zu informieren. Die Hebamme ist erneut zu informieren, wenn der Tag der Entlassung feststeht. Sollte die Information erst am Tag der Entlassung erfolgen, so ist die Übernahme und häusliche Betreuung der Hebamme für den Tag der Entlassung nicht gewährleistet. Bei Information der Geburt nach 24 Stunden ist die Hebamme berechtigt, die Behandlung abzulehnen.
Sprechzeiten und Erreichbarkeit
(1) Die Hebamme ist während der Vertragslaufzeit unter der Rufnummer 0163 1338036 erreichbar. Sollte eine telefonische Erreichbarkeit vorübergehend nicht gegeben sein – etwa aufgrund von Diensten im Kreißsaal oder anderen beruflichen Verpflichtungen – wird die Patientin gebeten, eine Nachricht mit ihrem Anliegen auf der Mailbox zu hinterlassen. Die Hebamme wird sich zeitnah unter Berücksichtigung der Dringlichkeit des Anliegens zurückmelden.
Anrufe ohne hinterlassene Nachricht auf der Mailbox müssen nicht beantwortet werden.
Hinterlassene Nachrichten auf der Mailbox werden in zumutbaren Zeitabständen mir abgehört, verbunden mit einer Rückmeldung.
Bei Fragen oder Terminverschiebung jederzeit telefonisch oder per WhatsApp Bussiness an die oben genannte Rufnummer sowie per Mail:
hebamme.sophiadoerflinger@gmail.com
(2) Die Hebamme ist berechtigt Termine kurzfristig abzusagen. In solchen Fällen wird sie so schnell wie möglich Bescheid geben um das weitere Vorgehen zu besprechen und einen alternativen Termin vorzuschlagen.
Als Wahlleistungen können vereinbart werden:
a) Leistungen, die nicht Gegenstand des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V sind und über die keine Zusatzvereinbarung mit Einzelkassen abgeschlossen wurde, z.B.
b) Leistungen, deren Umfang bei gesetzlich Versicherten über die Obergrenze des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGBV hinausgehen, z.B.
mehr als 12 Beratungen in der Schwangerschaft
mehr als 20 Kontakte (persönlich oder telefonisch) bis zum 10. Lebenstag des Kindes
mehr als 16 Kontakte (persönlich oder telefonisch) zwischen dem 11. Tag nach der Geburt und acht Wochen nach der Geburt
Wegegeld bei einer Inanspruchnahme der Hebamme über die Entfernung hinaus, die von der leistungspflichtigen Krankenkasse vergütet wird.
Hinweis: Über eine mögliche Überschreitung des Leistungsumfangs nach dem Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe gemäß § 134a Abs. 1 SGB V bzw. der Befristeten Vereinbarung über im Wege der Videobetreuung erbringbare Leistungen der Hebammenhilfe in der Fassung vom 17.02.2022 mit Blick auf § 134a Abs. 1d Satz 1 Nr. 1 SGB V, hat die Hebamme die Versicherte rechtzeitig darüber aufzuklären. Für eine weitere Inanspruchnahme der Hebamme wäre sodann eine gesonderte Vereinbarung über entsprechende Leistungsinhalte zu treffen.
(2) Die Hebamme verpflichtet sich, die Leistungsempfängerin vor der Inanspruchnahme einer Wahlleistung über etwaige Kosten zu informieren.
(3) Die Rechnungen werden Ihnen per Mail zugesandt und werden gemäß der Vereinbarungen per Überweisung beglichen.
7. Abrechnung des Entgelts
(1) Bei gesetzlich Versicherten rechnet die Hebamme die Leistungen mit der leistungspflichtigen gesetzlichen Krankenkasse ab. Davon nicht umfasst sind die vereinbarten Wahlleistungen. Für diese sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Zahlung verpflichtet.
(2) Leistungsempfängerinnen, für die eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts die Leistungen, die im Rahmen von Schwangerschaft und Mutterschaft in Anspruch genommen werden schuldet (z.B. Heilfürsorgeberechtigte), legen eine Kostenübernahme- erklärung ihrer Kostenträger vor, die die Leistungen nach Nr. 3 dieser AVB umfasst. Liegt diese Kostenübernahmeerklärung nicht vor oder deckt sie die in Anspruch genommenen Leistungen nicht ab, sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen verpflichtet.
(3) Selbstzahlerinnen sind zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen nach dieser AVB verpflichtet.
Bei Selbstzahlerinnen richtet sich der erstattungsfähige Leistungsumfang nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes der Leistungserbringung. Die Leistungsempfängerin ist selbst dafür verantwortlich, die Erstattungsfähigkeit von Leistungen mit ihrer Krankenversicherung zu klären.
Hinweis: die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherung unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnisse über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife.
(4) Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung fällig. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie Mahngebühren in Höhe von pauschal 5,- Euro berechnet werden.
(5) Eine Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.
(6) Sofern die Leistungsempfängerin Wahlleistungen mit der Hebamme vereinbart hat, kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
8. Kinesio-Taping
Gegenanzeigen: Keine Taping-Anlage bei akuten und fieberhaften Infekten, auf Wunden oder unklaren Hautveränderungen sowie Krampfadern. In seltenen Fällen können bei einer Tape-Anlage Rötungen, Jucken und Spannungsblasen auftreten, für die ich nicht hafte. Hiermit haben Sie eventuelle Reaktionen zur Kenntnis genommen. Pro Tape-Anwendung werden je nach Umfang 15,00 bis 30,00€ berechnet. Hierbei handelt es sich um eine Wahlleistung die selbst bezahlt werden muss.
9. Softlaser-Therapie
Pro betroffenes Hautareal und Zeitaufwand werden je nach Umfang und Körperstelle zwischen 15,00 bis 50,00€ berechnet. Es handelt sich hierbei ebenfalls um eine Wahlleistung die selbst bezahlt werden muss.
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Die Hebamme/Hebammenpraxis weist die Teilnehmerin auf folgendes hin: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Hebamme mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Die Hebamme/Hebammenpraxis hat alle Zahlungen, die sie von der Teilnehmerin erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf eingegangen ist. Hat die Teilnehmerin verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat diese an die Hebammenpraxis einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Dienstleistung entspricht.